Die Einzelinitiative „Boden behalten – Männedorf nachhaltig gestalten“ wurde im August 2024 von sechs Einzelpersonen ursprünglich im Namen der SP, der Grünen Partei und der Mitte eingereicht und wurde am 15. November 2024 amtlich publiziert.
Anlässlich der Vorstellung des Gegenvorschlags des Gemeinderats haben sich die Vertreter/innen der SP und der Grünen für das Festhalten an der Initiative ausgesprochen. Die Mitte hat sich entschieden, nur noch den Gegenvorschlag zu unterstützen.
Die Initiative verlangt eine Teilrevision der Gemeindeordnung.
Neuer Artikel:
Art. xx Bodenpolitik
1 Grundstücke des Finanzvermögens, die im Eigentum
der Gemeinde Männedorf stehen, dürfen unter Vorbe-
halt von Absatz 2 nicht veräussert werden.
2 Eine Veräusserung von Grundstücken, die im Eigen-
tum der Gemeinde Männedorf stehen. ist zulässig,
wenn (alternativ):
- die Fläche des Grundstücks 100 m2 nicht übersteigt;
oder - deren Veräusserung zur Realisierung von öffentli-
chen Bauvorhaben des Kantons oder des Bunds er-
folgt; oder - wenn gleichzeitig mit der Veräusserung ein anderes
Grundstück erworben wird, welches in Bezug auf
Fläche und Nutzen mit dem veräusserten Grund-
stück vergleichbar ist (Tausch).
3 Die Abgabe von Grundstücken im Baurecht und die
Veräusserung von Stockwerkeigentum bleiben vom
Verbot unberührt.
Ausserdem wird in den Art. 7 (Ziffer 9), Art. 12 (Ziffer 7) und Art. 18 (Ziffer 6) jeweils ein Vorbehalt eingefügt:
… die Veräusserung von Liegenschaften des Finanzver-
mögens (unter Vorbehalt von Artikel 3a) …
Abgestimmt wird am 18. Mai 2025 sowohl über die Initiative wie auch den Gegenvorschlag des Gemeinderats.