Aktuell:
- Interview mit Pascal Brändle, Mit-Initiant der Bodeninitiative
- Gut besuchter Informationsanlass mit Nationalrätin Jacqueline Badran
- Informationsstand am Frühlingsmärt vom 12. April
- SIchtbare Kampagne in Männedorf
- Unterstützen Sie die Abstimmungskampagne

Was verlangt die Einzelinitiative „Boden behalten – Männedorf nachhaltig gestalten“?
Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Männedorf dürfen nicht verkauft werden.
Boden ist ein unvermehrbares und daher besonders kostbares Gut. Land zu erwerben, ist kostspielig und wird in Zukunft noch teurer werden, weil Einzonungen kaum mehr möglich sind. Auch die zukünftigen Generationen müssen mit dem bestehenden Bauland auskommen. Männedorf braucht genügend langfristige Landreserven für die Entwicklung.
Die Abgabe von Grundstücken im Baurecht ist erlaubt.
Baurechts-, Pacht- und Mietzinsen auf Grundstücken, welche die Gemeinde nicht selber nutzt, bringen langfristige Erträge. Nach Ablauf eines Baurechtsvertrages können künftige Generationen wieder neu über die Verwendung des gemeindeeigenen Bodens entscheiden. Der Wert des Bodens und die Möglichkeit, darüber verfügen zu können, bleibt den kommenden Generationen erhalten.
Im Interesse der kommenden Generationen
Mit eigenem Land kann Männedorf in Zukunft weiterentwickelt werden. Dies kommt unseren nachkommenden Generationen zugute. Das Bauland ist knapp und neue Parzellen zu erwerben, wird immer schwieriger und teurer. Wir müssen den Begriff Zukunft und Langfristigkeit neu denken: es geht nicht darum, was in den nächsten 10 oder 20 Jahren ansteht, sondern wie sich Männedorf in den nächsten 50 oder sogar 100 Jahren entwickeln soll (Baurechtsverträge laufen bis zu 99 Jahre).
Rechtssicherheit
Grundstücke, welche die Gemeinde durch Legate erhalten oder in dieser Absicht durch günstige Konditionen erwerben kann, verbleiben im Besitz der Gemeinde. Der Wille der Veräusserer oder Veräusserinnen bleibt langfristig gewahrt.
Raum für Schulen, Wohnungen und Gewerbe
Die Gemeinde Männedorf braucht Rahmenbedingungen, um künftige Bedürfnisse und Chancen planerisch umsetzen zu können. Nur mit eigenen Landreserven kann sie dereinst rechtzeitig Raum für Schulen, Wohnungen, Gewerbe und für anderweitige Aufgaben und Verpflichtungen zur Verfügung stellen.
Die Initiative ist moderat
Sie schränkt den Verkauf von Boden ein, aber sie verbietet ihn nicht in jedem Fall. Zudem lässt sie den wichtigen Spielraum offen, dass Grundstücke Dritten insbesondere im Baurecht zur Nutzung überlassen werden können. Auch andere Zürcher Gemeinden und Städte haben solche Regelungen bereits eingeführt: Bülach, Adliswil, Kloten, Winterthur, Bassersdorf und Wädenswil.